AGB’S:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kfz-Werkstatt:

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Werkstatt gegenüber Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Kunde mündlich, schriftlich oder elektronisch die Durchführung von Reparatur-, Wartungs- oder Servicearbeiten beauftragt.
Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus dem Auftrag oder Kostenvoranschlag.

3. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Sollte sich während der Arbeiten herausstellen, dass zusätzliche Reparaturen notwendig sind, wird der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert.

4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Werkstatt ist berechtigt:

  • Vorauszahlungen zu verlangen

  • Teilrechnungen zu stellen

  • Fahrzeuge bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten (Werkstattpfandrecht).

5. Fertigstellung und Abholung
Der Kunde wird über die Fertigstellung des Fahrzeugs informiert.
Das Fahrzeug ist innerhalb von 3 Werktagen nach Verständigung abzuholen.

Für Fahrzeuge, die danach nicht abgeholt werden, kann eine Standgebühr verrechnet werden.

6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die durchgeführten Arbeiten und eingebauten Teile.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung

  • Folgeschäden aufgrund bereits vorhandener Mängel.

7. Haftung
Die Werkstatt haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

8. Probefahrten und Nutzung des Fahrzeugs
Zur Überprüfung der Reparatur ist die Werkstatt berechtigt, notwendige Probefahrten mit dem Fahrzeug durchzuführen.

9. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

10. Rücktritt vom Auftrag
Sollte sich während der Reparatur herausstellen, dass der Aufwand wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, kann der Kunde nach Rücksprache vom Auftrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.

11. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Werkstatt.

12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.